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   OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17   

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https://dejure.org/2018,3118
OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17 (https://dejure.org/2018,3118)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.02.2018 - 2 A 50/17 (https://dejure.org/2018,3118)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 2 A 50/17 (https://dejure.org/2018,3118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung: Lehramt für die Primarstufe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Referendars auf Aufhebung der Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe; Ordnungsgemäße Bewertung einer Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPO § 25 Abs. 2
    Anspruch eines Referendars auf Aufhebung der Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe; Ordnungsgemäße Bewertung einer Prüfung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Prüfungsnoten dürfen nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. 123/83 -, NJW 1991, 2007) Hieraus resultiert ein prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum, der zwar im dargestellten Umfang der durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Kontrolle unterliegt.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, setzen voraus, dass die Bewertung einer vom Prüfling bearbeiteten Aufgabe fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat.(Vgl. BVerwG vom 16.3.1994 - 6 C 5/93 -, DVBl 1994, 1356) Prüfungsbewertungen sind wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17
    Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 29.4.2009 - 7 ZB 08.996 - (juris)).
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 815/17

    Richtigkeit im Sinne von VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; Verwirkung von Nachbarrechten im

    Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Auch das bedarf hier keiner Vertiefung.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Dabei entspricht es gesicherter ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Wenn die Klägerin dazu ergänzend - sogar - vorträgt, das Verwaltungsgericht habe ihr "keine Möglichkeit gegeben, sich zu den Sachverhaltsfeststellungen .
  • OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18

    Benennung der Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren;

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
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